Zollzahlung

Zollzahlung
сущ.
экон. уплата пошлины

Универсальный немецко-русский словарь. . 2011.

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  • A. Schaaffhausen'scher Bankverein — Der A. Schaaffhausen’sche Bankverein war eine Bank mit Sitz in Köln und die erste als Aktiengesellschaft bzw. überhaupt als juristische Person organisierte Privatbank in Deutschland. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Krise 3 Überwindung der Krise …   Deutsch Wikipedia

  • A. Schaaffhausen’scher Bankverein — Der A. Schaaffhausen’sche Bankverein war eine Bank mit Sitz in Köln und die erste als Aktiengesellschaft bzw. überhaupt als juristische Person organisierte Privatbank in Deutschland. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Krise 3 Über …   Deutsch Wikipedia

  • Johann Jakob Langen — (* 17. Dezember 1794 in Düssel bei Wülfrath; † 27. August 1869 in Köln) war ein deutscher Zuckerfabrikant. Inhaltsverzeichnis 1 Werdegang 2 Weitere Unternehmenskäufe und gründungen 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Zoll (Abgabe) — Piktogramm Zoll im Reiseverkehr Zollkreuz …   Deutsch Wikipedia

  • Begleitschein — Begleitschein, im allgemeinen jeder amtliche Schein, der den Transport zoll und steuerpflichtiger Gegenstände begleitet; nach dem Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 zollamtliches Abfertigungspapier zweifacher Art für eingeführte Waren, die nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Drawback — (engl., spr. draobäck), Rückzoll, die Rückvergütung, die bei der Wiederausfuhr verzollter Waren entrichtet wird, im weitern Sinn jede Ausfuhrvergütung, wird gewährt bei der Ausfuhr von bereits durch innere Steuern getroffenen Waren oder von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Entrepot — (franz., spr. angtr po), Warenniederlage, Lagerhaus, Zollniederlage (s. d.); Entrepôt réel, öffentliche, Entrepôt fictif, private Niederlage. Von einem Entrepôt irrégulier spricht man, wenn Waren, die in Frankreich nicht eingeführt werden dürfen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Identitätsnachweis — Identitätsnachweis, im Zollwesen der Nachweis, daß ein und ausgeführte Waren miteinander identisch seien, daß es sich in verschiedenen Fällen, in denen Zahlung und Befreiung von Abgaben in Frage kommen, um ein und dieselbe Ware handelt. Der I.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Veredelungsverkehr — (Vormerkverfahren) nennt man im Zollwesen denjenigen Warenverkehr mit dem Auslande, der zum Zweck der Be oder Verarbeitung, zur Vervollkommnung oder zur Reparatur mit der Bestimmung der Rückkehr in entsprechend vervollkommtem, in »veredeltem«… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zölle — (griech. télos, latein. telonea, engl. toll; Mauten, v. mittellat. muta) sind Abgaben, die teils aus finanz teils aus handelspolitischen Gründen erhoben werden. Als Mittel der Finanzpolitik sind sie uralt. Im deutschen Mittelalter hatten sie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zollverfahren — Zollverfahren. Inhaltsübersicht: A. Allgemeines: I. Einfuhr. – II. Ausfuhr. – III. Durchfuhr. – IV. Deklarationsscheinverfahren. – V. Vormerkverfahren. – B. Besondere Bestimmungen für das Zollverfahren im Eisenbahnverkehr: I. Verpflichtung der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens


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